Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. ist für seine Arbeit, insbesondere für die Erhaltung und Pflege seiner über 830 Kriegsgräberstätten in 46 Ländern, auf Spendengelder angewiesen. Ca. 70% seiner Mittel werden durch Beiträge aus der Gesellschaft erzielt. Zusätzlich zu den Beiträgen von Mitgliedern und Spendern führt der Volksbund eine jährliche Haus- und Straßensammlung durch, welche weitere Einnahmen generiert.
Die Sammlung hat einen hohen Stellenwert für den Volksbund. Im Saarland engagieren sich schon seit Jahren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, Reservisten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Schülergruppen, Jugendfeuerwehren sowie Privatpersonen, indem sie ehrenamtlich für die Arbeit des Volksbunds sammeln gehen.
Wenn Sie den Volksbund hierbei unterstützen möchten, melden Sie sich gern in unserer Geschäftsstelle. Sie erhalten dann die gewünschte Zahl an Sammeldosen von uns nebst Sammlerausweis. Des Weiteren stellen wir Ihnen gern sämtliches Infomaterial zur Verfügung.
Helfen Sie uns, unsere Friedensarbeit auch in Zukunft fortzuführen. Der LV Saar ist froh und dankbar über jegliche Form von Hilfestellung und Unterstützung.
…mit einer verplombten Spendendose.
…mit einem Behälter der Wahl und Spendenliste, in die jede einzelne Spende eingetragen wird.
…an der Haustür.
…an öffentlichen Plätzen.
…vor Einkaufsmärkten.
…auf Wochenmärkten.
…bei Veranstaltungen.
…als Einzelperson.
…als Verein/Feuerwehr/Musikgruppe/Firma…
Mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 27.11.2024 – Az.: B 4 - 3247-01-2024 – einschl. Ausnahmegenehmigung, 12-18jährige zur Straßensammlung und 14-18jährige zur Haussammlung einsetzen zu können, findet die Sammlung zugunsten der Kriegsgräberfürsorge im Saarland vom
19. Oktober – 24. November 2024
statt. Alle Sammler sind während ihrer Sammeltätigkeit durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. versichert.
1.
Die Sammellisten sind als Dokumente zu behandeln und vor Missbrauch oder Verlust zu schützen. Alle Sammellisten – auch die unbenutzten – sind mit der Abrechnung an uns zurückzusenden. Wir sind verpflichtet, dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport auf Verlangen den Verbleib jeder Sammelliste nachzuweisen.
2.
Die Sammellisten sind durchgehend nummeriert. Der Name des Sammlers, das Geburtsdatum und die Gemeinde, in der gesammelt wird, muss in die Liste eingetragen und durch Amtssiegel bestätigt werden. Der obere Teil jeder Sammelliste gilt zugleich als Ausweis für den Sammler.
3.
Jeder Spendenbetrag muss in die Sammelliste eingetragen werden. Ein Name darf nur mit Einwilligung des Spenders und nur vom Sammler ergänzt werden. Es dürfen keine Bleistifte genutzt werden. Spender, die unerkannt bleiben möchten, sind mit „Ungenannt“ zu bezeichnen.
4.
Die Sammler sind verpflichtet, die persönlichen Daten der Spender absolut vertraulich zu behandeln. Das bedeutet, dass ein Spender keine Kenntnis über die Namen und weitere personenbezogene Daten anderer Spender erhalten darf.
5.
Teilen Sie bitte Sammelbezirke ein, damit keine Überschneidungen vorkommen und keine Haushalte ausgelassen werden.
6.
In Gemeinden, in denen Bundeswehrsoldaten die Sammlung durchführen, bitten wir, die Soldaten schwerpunktmäßig einzusetzen, um Zeitaufwand und Transportkosten in Relation zum Sammlungsergebnis zu halten.
7.
Jeder Sammler soll den Flyer zur Haus- und Straßensammlung erhalten, damit er weiß, wofür er sammelt.
8.
Die beigefügten Sammlungsplakate bitten wir, an geeigneten Stellen aushängen zu lassen, um die Bevölkerung auf die Sammlung aufmerksam zu machen.
9.
Nummerierte Spendenquittungen können ab dem Betrag von 10 € auf Wunsch zugestellt werden.
10.
Für eine Straßensammlung (mit verplombten Sammelbüchsen) benötigen die Sammler Ausweise, die mit den Sammelbüchsen bei der Landesgeschäftsstelle in Saarlouis angefordert werden können.
11.
Bitte beachten Sie sorgfältig die zum Zeitpunkt der Sammlung geltenden Bestimmungen zu Hygiene und Infektionsschutz. Wenn Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.
12.
Die Gemeinde nimmt die Sammlungsergebnisse entgegen, erstellt die Abrechnung und überweist den Gesamtbetrag auf unser Bankkonto bei der Kreissparkasse Saarlouis:
IBAN: DE46 5935 0110 0370 0766 06 – BIC: KRSADE55XXX
13.
Entstehende Kosten und Sammlungsprovisionen müssen aus der Abrechnung ersichtlich sein und auf dem Abrechnungsbogen unter "Unkosten" ausgewiesen werden.
14.
Die Abrechnung und Rückgabe der Sammellisten erbitten wir bis zum 16.12.2024.
15.
Wir bitten, die üblichen Sammlungsbestimmungen zu beachten und danken Ihnen herzlich für Ihre Bemühungen!