Sammlung

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Haus- und Straßensammlung 2025 im Saarland
Die diesjährige Haus- und Straßensammlung ist vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport für den Zeitraum vom 18. Oktober bis einschließlich 25. November 2025 genehmigt worden.

Wozu eine Haus- und Straßensammlung?

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. ist für seine Arbeit, insbesondere für die Erhaltung und Pflege seiner über 830 Kriegsgräberstätten in 46 Ländern, auf Spendengelder angewiesen. Ca. 70% seiner Mittel werden durch Beiträge aus der Gesellschaft erzielt. Zusätzlich zu den Beiträgen von Mitgliedern und Spendern führt der Volksbund eine jährliche Haus- und Straßensammlung durch, welche weitere Einnahmen generiert.

Die Sammlung hat einen hohen Stellenwert für den Volksbund. Im Saarland engagieren sich schon seit Jahren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, Reservisten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Schülergruppen, Jugendfeuerwehren sowie Privatpersonen, indem sie ehrenamtlich für die Arbeit des Volksbunds sammeln gehen.

Wenn Sie den Volksbund hierbei unterstützen möchten, melden Sie sich gern in unserer Geschäftsstelle. Sie können mithilfe dieses Antwortbogens Sammeldosen oder Sammellisten sowie Infomaterial (z. B. diesen Flyer oder dieses Plakat) bei uns bestellen. Bitte schicken Sie ihn uns bis zum 15. September 2025 ausgefüllt (gerne auch per Mail) zu. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Helfen Sie uns, unsere Friedensarbeit auch in Zukunft fortzuführen. Der LV Saar ist froh und dankbar über jegliche Form von Hilfestellung und Unterstützung.

Eine Sammlung ist möglich…

mit einer verplombten Spendendose.

mit einem Behälter der Wahl und Spendenliste, in die jede einzelne Spende eingetragen wird.

 

an der Haustür.

an öffentlichen Plätzen.

vor Einkaufsmärkten.

auf Wochenmärkten.

bei Veranstaltungen.

 

als Einzelperson.

als Verein/Feuerwehr/Musikgruppe/Firma…

Hinweise zur Sammlung

  1. Alle Sammler sind während ihrer Sammeltätigkeit durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. unfall- und haftpflichtversichert.
  2. 12- bis 18-Jährige dürfen eine Straßensammlung, 14- bis 18-Jährige eine Haussammlung durchführen.
  3. Sprechen Sie bitte Ihre Sammelbezirke mit uns ab, damit es nicht zu Überschneidungen kommt und möglichst wenig Haushalte ausgelassen werden.
  4. Bitte tragen Sie auf der Sammelliste Ihre persönlichen Daten und Ihre Unterschrift ein. Die Sammellisten sind durchgehend nummeriert. Ein Stempel der Stadt/Gemeinde ist ebenfalls erforderlich. Der obere Teil jeder Sammelliste gilt damit als Sammlerausweis.
  5. Jeder Spendenbetrag muss in die Sammelliste eingetragen werden. Ein Name darf nur mit Einwilligung des Spenders und nur vom Sammler ergänzt werden. Spender, die unerkannt bleiben möchten, sind mit „Ungenannt“ zu bezeichnen.
  6. Bitte keine Bleistifte benutzen.
  7. Nummerierte Spendenquittungen können auf Wunsch ab dem Betrag von 10,00 € zugestellt werden (bitte in die mitgesandte Tabelle eintragen).
  8. Entstandene Kosten müssen aus der Abrechnung ersichtlich sein und auf dem Abrechnungsbogen unter "Unkosten" ausgewiesen werden.
  9. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag auf unser Landesverbandskonto bei der Kreissparkasse Saarlouis (s. blauer Balken am Ende dieser Seite).
  10. Die Sammellisten sind als Dokumente zu behandeln und vor Missbrauch oder Verlust zu schützen. Alle Sammellisten – auch die unbenutzten – sind mit der Abrechnung an uns zurückzusenden. Wir sind verpflichtet, dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport auf Verlangen den Verbleib jeder Sammelliste nachzuweisen.
  11. Die Abrechnung und Rückgabe der Sammellisten erbitten wir bis zum 12.12.2025.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!